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Ins­crip­tion – Directeur général : Wieland Stolle – Adresse – Capital : 25 000 € – Pacte d'ac­tion­naires – Règle de re­pré­sen­ta­tion – Objet social Hrb08/07/2013 German Trade Register Announcements, Allemagne (02/07/2013)

Vue d’ensemble

Texte

Mimung Beteiligungen GmbH,
Nienburg, Mindener Landstraße 48, 31582 Nienburg
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2013. Geschäftsanschrift:
Mindener Landstraße 48, 31582 Nienburg
. Gegenstand: die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie der Kauf und Verkauf von Firmenbeteiligungen, insbesondere von Aktien und GmbH-Anteilen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz werden nicht durchgeführt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stolle, Wieland, Nienburg, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.05.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.05.2013 das von dem Einzelkaufmann Stolle, Wieland, Nienburg, 14.03.1978 unter der Firma Wieland Stolle Beteiligungen e. K. (Tribunal de district Walsrode HRA 201976) betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung durch Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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